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Die Zentralfigur des Geschehens muss die Tatbestandsverwirklichung also nach seinem Willen hemmen, modifizieren oder ablaufen lassen können, wozu er auch einen entsprechenden Willen besitzt. Sukzessive Mittäterschaft (von lateinisch succedere: nachrücken, nachfolgen) bedeutet, dass die Mittäter ihr erforderliches Einvernehmen nicht nur ausdrücklich, sondern auch stillschweigend (konkludent) und auch noch während der Tatausführung herstellen können. Sieht der Normalfall der Mittäterschaft so aus, dass die Mittäter vor dem Eintritt der Tat in das Versuchsstadium sich zusammensetzen und die zu begehende Tat im einzelnen planen, so zeichnet sich die sukzessive Mittäterschaft zumeist … 2 Sukzessive Mittäterschaft BGH, Beschluss v. 21. Sukzessive Mittäterschaft bedeutet wörtlich übersetzt eine "Stück für Stück" Mittäterschaft und liegt immer dann vor, wenn im übertragenen Sinne einer der beiden Täter bereits ein Stück des Weges gegangen ist und der andere später dazu stößt. Zweiter Abschnitt Die Tat. Alt. Mittäterschaft, aber nicht zu ihrem Tatbestand und wird des-halb heute allgemein abgelehnt. a) Sukzessive Mittäterschaft liegt vor, wenn in Kenntnis und mit Billigung des bisher Geschehenen – auch wenn dies von einem ursprünglichen gemeinsamen Tatplan abweicht – in eine bereits begonnene Ausführungshandlung als Mittäter eingetreten wird. Der Täter kann nicht mehr kausal für den Eintritt des Erfolgs sein, was nach der conditio-sine-qua-non-Lehre aber erforderlich für die Strafbarkeit wegen eines Erfolgsdelikts ist. Losgelöst vom Begriff „Tatherrschaft“ wird die Mittäterschaft – anhand der sog. Billigung der Tat in unzulässiger Weise in einen Willen zur Tatherrschaft umgedeutet. Den Erlös aus der Veräußerung teilen A und B 50:50. 7 aa) Sukzessive Mittäterschaft, die sich auch auf die Verwirklichung von qualifizierenden Merkmalen (vgl. Strafantrag nach §§ 247 / 248a V. Mittäterschaft und Beihilfe. Aufl. Die entwickelte … : (-), keine Zurechnung, da sich Tatherrschaft und Vorsatz nachträglich nicht herstellen lassen daher: Vorsatz (-) - Ergebnis: Ansicht der Rspr. funktionelle Tatherrschaft ab. „nachfolgen“. Sukzessive Mittäterschaft. Das bloße Einverständnis mit Gewalthandlungen und die Billigung einer bereits verwirklichten Tat sind für eine Mittäterschaft nicht ausreichend. Sukzessive Mittäterschaft setzt voraus, dass ein weiterer Beteiligter in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet. Was vor seinem Eintritt geschah, wird ihm aufgrund seiner Billigung durch das Hinzutreten angelastet. Beispiel: A hat einen Gegenstand nach Einbruch in ein Haus entwendet und ist dabei, diesen Gegenstand heraus zu transportieren. (sukzessive Mittäterschaft) 2. Eine sukzessive Mittäterschaft ist soll nur möglich sein, wenn der Beitretende in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandliche Geschehen als Mittäter eingreift und er sich – auch stillschweigend – mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet. 2 StGB … Die herrschende Lehre lehnt die sukzessive Mittäterschaft ab, da es keinen dolus subsequens, also keinen rückwirkenden Vorsatz geben könne. Unter den Stichworten sukzessive Mittäterschaft und suk- zessive Beihilfe werden Konstellationen erörtert, in denen. Es gilt zu beachten, dass Vollendung und Beendigung insbesondere bei Dauerdelikten (z.B. wegen Diebstahls oder (schweren) Raubes strafbar macht. A. Strafbarkeit der F wegen des Servierens des vergifteten Kaffees Gemäß §§ 212 I, 211 I, II 5. Sachverhaltsabschnitt „Die Unterlassungen“ A. Strafbarkeit des A gemäß §§ 212, 22, 23 Strafwürdigkeit des Versuchs des unechten Unterlassungsdelikts 1. überwiegende Meinung für Strafbarkeit 2. die Ansicht Armin Kaufmanns 3. die Ansicht Rudolphis … Problem:  Die sukzessive Mittäterschaft. Die Rechtsprechung verkennt, dass die Grundlage jeder strafrechtlichen Verantwortlichkeit die Kausalität ist, an der es aber beim Eintritt nach Deliktsvollendung gerade fehlt. 2. Sukzessive Mittäterschaft Tatplan Tatherrschaftslehre Mittäterschaft nur bis Vollendung möglich, denn niemand kann ein tatbestandliches Geschehen, das bereits abgeschlossen ist, beherrschen. Jedoch sind … eBook: Die sog. B wäre also nach der Rechtsprechung „nur“ nach §§ 249 Abs. Ausnahmen gibt es nur bei der Geldfälschung (§ 149 StGB), bei Sprengstoffverbrechen (§ 310 StGB) und bei der Verschleppung (§ 234a StGB). liegt vor, wenn der Täter ein bestimmtes Ziel vor Augen hat und sich mit unbedingten Handlungswillen dazu entschließt, das Delikt zu begehen. Objektiver Tatbestand. Tatentschluss) haben. Der Beitrag des Beitretenden muss trotz seines späteren Dazukommens ein Gewicht haben, das eine Bewertung als täterschaftliche Begehung rechtfertigt. Prüfungsaufbau Mittäterschaft: Hier ist fraglich, ob der Tatbeitrag der F auch dem G zugerechnet werden kann. Allgemeiner Teil. Sukzessive Mittäterschaft bedeutet wörtlich übersetzt eine "Stück für Stück" Mittäterschaft und liegt immer dann vor, wenn im übertragenen Sinne einer der beiden Täter bereits ein Stück des Weges gegangen ist und der andere später dazu stößt. Nach dieser Ansicht wäre B wegen mittäterschaftlichen Raubes strafbar. Der Bundesgerichtshof verwendet mittlerweile aber auch immer mehr objektive Kriterien zur Feststellung des Täterwillens, etwa das eigene Interesse am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung sowie den Willen zur objektiven Tatherrschaft. Die Rechtsprechung stellt hingegen auch in diesem Fall beim Gesamtgeschehen auf den Willen des Täters ab und zieht dazu die oben genannten Kriterien heran. kann sowohl vor der Tatausführung als auch noch während der Tatausführung (= sukzessive Mittäterschaft, vgl. Danach ist derjenige Täter, der die Tat als seine eigene will (sog. Kritik: konkreten Kausalität, also der Untersu- Thomas Rotsch _____ _____ ZIS 1/2018 2 1. c) Gemeinsamer Tatplan (s. oben) B. Strafbarkeit des G wegen des Besorgen des Giftes Wegen dieser weitreichenden Zurechnung hat der Zeitpunkt, bis zu dem sukzessive Mittäterschaft möglich ist, entscheidenden Einfluss auf die Strafbarkeit der Beteiligten. Eine Mittäterschaft kann hier wohl abgelehnt werden. Ein gemeinsamer Tatplan kann konkludent durch ar- beitsteilige Tatausführung gefasst werden. Die Mittäterschaft ist also – ebenso wie die mittelbare Täterschaft, aber anders als bei den Teilnahmeformen – von einem Täterwillen und / oder einer Tatherrschaft geprägt. Sachverhaltsabschnitt „Die Unterlassungen“ A. Strafbarkeit des A gemäß §§ 212, 22, 23 Strafwürdigkeit des Versuchs des unechten Unterlassungsdelikts 1. überwiegende Meinung für Strafbarkeit 2. die Ansicht Armin Kaufmanns 3. die Ansicht Rudolphis … Sukzessive Mittäterschaft: Was bedeutet das? sukzessive Mittäterschaft zwischen Vollendung und Beendigung (+) Bis zur Beendigung ist eine Beteiligung möglich. Februar 2017 – 3 StR 455/16 . Zum besseren Verständnis der etwaigen Lösungen von Rechtsprechung und Literatur ist zunächst eine Betrachtung der verschiedenen Deliktsstadien notwendig: … § 25 Absatz 2 StGB, II. §§ 242 oder 263 StGB) auseinanderfallen. Nun stellt sich die Frage: Kann er, da die Tat schon vollendet ist, noch Mittäter werden, ist also eine sukzessive Mittäterschaft möglich? 16 ) Anderenfalls liegt nur eine (straflose) Tatgeneigtheit zu. 4. für den Fall anerkannt, dass die Mittäter während der Tat, d.h. erst nach Versuchsbeginn aber vor Deliktsvollendung, die erforderliche Willensübereinkunft herstellen. Mittäterschaft (gemeinsame Prüfung) Tatbestand. Man spricht insoweit auch von der objektiven Tatherrschaftslehre. Zitiervorschlag: Krüger, Strafrecht AT 2, Rn. Die Beteiligten müssen im Folgenden ihre Beiträge im gegenseitigen Einvernehmen leisten. steuernd in den Händen halten, so dass er nach der Tatherrschaftslehre kein (Mit)Täter sein kann. 2 StGB … 38), dass der Gehilfe seine Hilfestellung zur Tat auch … Die Rechtsprechung bedient sich dabei der sog. Arbeitsteilung ermöglicht erst Raub Gewichtiger Tatbeitrag nur bei Vorbereitung? Gesichtspunkte wie „Interesse an der Tat“ und „Täterwille“ spielen dazu aber auch BGH, Urteil vom 27.01.2011 – 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, Rn. Erstreckt sich der Gehilfenbeitrag auf bloßes "Dabeisein", … Evtl. Für den zunächst allein Handelnden hat die sukzessive Mittäterschaft zur Folge, dass ihm die Beiträge des Hinzutretenden nach § 25 Abs. 1 Allein der Umstand, dass ein passiv gebliebene Angeklagter das Vorgehen des anderen beobachtete, innerlich billigte und hiergegen nichts unternahm, lässt keinen rechtlich tragfähigen Rückschluss auf einen in diesem Zeitpunkt konkludent gefassten gemeinsamen Tatentschluss und damit auf (sukzessive) Mittäterschaft … Eine Person muss demnach gerade nicht alle Tatbestandsmerkmale selbst erfüllen, vielmehr werden ihr die nicht verwirklichten Tatbestandsmerkmale, soweit sie von den anderen Mittätern ausgeführt werden, gem. Vor allem Mittäterschaft lässt sich kaum vertreten. (sukzessive Mittäterschaft) 2. h.L. BGHSt 2, 344; BGH NStZ 1984, 548; BGH NStZ 1996, 227, 228). Der Angeklagte wurde wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vom Landgericht Traunstein verurteilt. Aufl. 3a StGB Bei der Tat Schwere körperliche Misshandlung Täterschaft und Teilnahme Mittäterschaft § 250 Abs. Beihilfehandlung in zeitlicher Hinsicht a) Sukzessive Beihilfe •Nach h.M. ist Beihilfe auch dann noch möglich. Gegenstand: Schwerer Raub: Sukzessive Mittäterschaft nach der Tatvollendung mit Bezug auf qualifizierende Merkmale BeckOK StGB, v. Heintschel-Heinegg. Bei der Mittäterschaft ist nunmehr umstritten, was in Bezug auf das unmittelbare Ansetzen zur Tat gilt. Nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung wirkt das unmittelbare Ansetzen eines Mittäters auch für die anderen. Danach muss Mitwirkung jedes Beteiligten an dem Gesamtgeschehen ein wesentliches Teilstück zur Erreichung des Ziels sein. Wieso der BGH da dogmatisch eine sukzessive Mittäterschaft nimmt, ergibt für mich keinen wirklichen Sinn. Die Literatur bedient sich hingegen der sog. „additiven Mittäterschaft“ – konsequent auf ihre gesetzliche Regelung in § 25 Abs. Prof. Dr. Gerhard Dannecker Strafrecht Allgemeiner Teil . Keine sukzessive Mittäterschaft nach Beendigung der Tat. Wille zur Urheberschaft; animus auctoris). 5. § 25 Rdn. Beispiel: A will O ausrauben, schlägt ihn zu diesem Zweck bewusstlos und nimmt das Handy des O aus dessen Jackentasche. Grundsätz-lich kann der gemeinsame Tatentschluss auch noch während der Tatausführung und konkludent gefasst werden, sodass jedenfalls alle Tatbeiträge unproblematisch zugerechnet wer- den können, an denen der Sukzessivtäter noch selbst mit-wirkt.16 Kommt der … (Problematik der sukzessiven Mittäterschaft ). Bsp: A sieht wie B und C die X vergewaltigen. Ergebnis . 3. B und C fragen nun den A, ob er nicht „mittun“ wolle. Hilfskraft Stefan Pohl, Potsdam * Erfolgt die Beteiligung eines anderen, … Die Beihilfe zur Freiheitsberaubung tritt hinter einer späteren, sukzessiven mittäterschaft­lichen Beteiligung an dieser Freiheitsberaubung zurück; die sukzessive Mittäterschaft erstreckt sich auf die Gesamttat. Sukzessive Mittäterschaft ist nur gegeben, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich - auch stillschweigend - mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet. Sie prüfen T1 normal als Alleintäter. Vielmehr ist die Beherrschung der Tat nur bis zu ihrer Vollendung möglich. StPO §§ 349 IV; StGB §§ 13 I, 224 I Nr. Beihilfe; sukzessive Beihilfe; Vollendung; Beendigung; sukzessiv; nachträglich Problemaufriss Anders als bei der Mittäterschaft ist allgemein anerkannt (BGHSt 2, 344, 346; Münchener Kommentar StGB/Joecks, 3. 91; Kühl Roxin-FS 665 [681 f.]; LK-Schünemann § 25 Rn. So hat unser B weder eine Tatherrschaft noch zieht er einen materiellen Gewinn aus der Aktion. : Sukzessive Mittäterschaft ist möglich, solange das Tatgeschehen noch weiter gefördert werden kann.3. Wiederholung: Mittäterschaft, § 25 II StGB Bei gemeinsamer Prüfung darf nicht vergessen werden, dass sich zwischen den Strafbarkeiten der Beteiligten Unterschiede ergeben können (etwa bei persönlichen Strafaufhebungsgründen o. im subjektiven Tatbestand). Im Zusammenhang mit dem Thema „Mittäterschaft“ taucht immer wieder auch der Begriff der sukzessiven Mittäterschaft auf. Die sukzessive Mittäterschaft entfällt wenn die Handlung ohne … Ein die Mittäterschaft … Beendigung der Tat möglich ist (sukzessive Beihilfe). § 25 II StGB. Fall der sukzessiven Mittäterschaft). StGB § 25 Abs. Die Mittäterschaft gem. Urteil des Bundesgerichtshof vom 10.09.2020 im Volltext. Willst du im Studium schneller lernen? Ebenso käme niemand auf die Idee, jemanden, der nach einer Tötung eines Menschen zu dem Täter geht und sagt, er habe dies gut gemacht, diese Person wegen mittäterschaftlicher Tötung zu bestrafen. - sukzessive Mittäterschaft ist grds möglich, da der Tatplan auch während der Ausführung gefasst werden kann, umstritten ist jedoch der Zeitpunkt der möglichen Mittäterschaft und die Zurechnung von bereits verwirklichten erschwerenden Umständen - Zeitpunkt: nach der Rspr. Zu diesem Zeitpunkt kommt ein anderer hinzu, welcher gegen Zahlung eines hohen Obolus, die Hälfte des Erlöses, dazu bereit ist, erheblich mitzuhelfen, beispielsweise transportiert er die Ware ab. sukzessive Mittäterschaft nicht mehr möglich, wenn eine strafbare Handlung ihren tatsächlichen Abschluß gefunden hat und der Hinzutretende die weitere Tatausführung nicht mehr fördern kann. Letztlich folgt das schon aus den zeitlichen Grenzen der Zurechnung: Die Körperverletzung ist zum Zeitpunkt des Eintritts des Mittäters schon materiell beendet, der Raub noch nicht. Unstr. Juni 2009 - 4 StR 164/09, NStZ 2009, 631, 632). Schwerpunkte: Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme; Sukzessive Mittäterschaft; Mittäterexzess; Rücktritt vom mehraktigen Versuch; Rücktrittsmöglichkeit bei Erreichen eines außertatbestandlichen Ziels; Anstiftung zur Qualifikation (Aufstiftung); versuchte Anstiftung | Strafrecht | Klausur 04 | Lösung | | Seite 2 von 22 | www.akademie-kraatz.de aa) Streng … Sukzessive Mittäterschaft liegt vor, wenn ein Täter mit der Ausführung der Tat schon begonnen hat und anschließend ein anderer dazutritt, so dass beide mit wechselseitiger Zustimmung gemeinsam weiterhandeln.1 Der Begriff sukzessiv stammt vom lateinischen „succedere“ und bedeutet „nachrücken“ bzw. Im Rahmen des Tatplans muss regelmäßig die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme vorgenommen werden: Bei der Mittäterschaft treten alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt, und zwar unabhängig davon, ob einzelne von ihnen ihren Tatbeitrag bereits im Vorbereitungsstadium erbracht haben (vgl. Eine bloß einseitige Kenntnisnahme und Billigung des bisherigen … Eine Ansicht lehnt die Existenz einer sukzessiven Beihilfe strikt ab, da eine Überschneidung mit der … Ergebnis: A ist … Sukzessive Mittäterschaft . Dementsprechend handelt es sich bei der sukzessiven Mittäterschaft um eine Mittäterschaft, die nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch konkludentes Handeln und auch noch während der Tatausführung erfolgen kann. Gegenseitige Zurechnung der Tatbeiträge gem. Gemeinsame Tatbegehung . 1, 25 Abs. Dieses Argument passt zum subjektiven Ansatz der Rechtsprechung, den sie auch bei der. Die Möglichkeit einer sukzessiven Mittäterschaft ist grds. Die Rechtsprechung hält für die Annahme einer sukzessiven Mittäterschaft allerdings einen kommunikativen Akt für erforderlich. Das Einverständnis bezieht sich dann auf die Gesamttat mit der Folge, dass diese strafrechtlich zugerechnet wird. Aufl., § 25 Rn. überzeugt Zurechnung aufgrund sukzessiver Mittäterschaft?-Rspr. Für den Hinzutretenden ergibt sich eine rückwirkende Zurechnung („ex tunc“). Im Rahmen der Mittäterschaft stellt sich die Frage, bis in welches Deliktsstadium eine sukzessive Mittäterschaft überhaupt möglich ist. Auflage 200 sukzessive Mittäterschaft / Beihilfe nur bis zur Beendigung mgl; IV. a. Blosses Wollen unzureichend b. Gewichtiger Tatbeitrag c. Tatherrschaft («Beitrag, mit dem die Tat steht oder fällt») Der Beitretende kann also nicht mehr tatbestandlich verhalten, wodurch er die Tat auch nicht mehr beherrschen kann. Oder willst du im Ref effektiver lernen? Die Literatur verkennt, dass der Beitretende durchaus auch nach der Deliktsvollendung von den Bemühungen des anderen profitieren kann. Der für die Mittäterschaft erforderliche gemeinsame Tatentschluss kann nicht nachträglich gefasst werden, weil ansonsten unzulässigerweise der „dolus subsequens“ (rückwirkende Vorsatz) bestraft würde. Bei dem gemeinsamen Tatplan handelt es sich also um den allgemeinen Tatbestandsvorsatz i.S.d. __CONFIG_colors_palette__{"active_palette":0,"config":{"colors":{"eb2ec":{"name":"Main Accent","parent":-1}},"gradients":[]},"palettes":[{"name":"Default","value":{"colors":{"eb2ec":{"val":"var(--tcb-skin-color-4)","hsl":{"h":206,"s":0.2727,"l":0.01,"a":1}}},"gradients":[]},"original":{"colors":{"eb2ec":{"val":"rgb(57, 163, 209)","hsl":{"h":198,"s":0.62,"l":0.52,"a":1}}},"gradients":[]}}]}__CONFIG_colors_palette__, Sukzessive Mittäterschaft (Klausurproblem, Edition 2021), Mittäterschaft: Tätigwerden nur im Vorbereitungsstadium (Meinungsstreit, Edition 2021), Error in persona durch Mittäter (Meinungsstreit, Edition 2021), Täterschaft und Teilnahme (Übersicht, Edition 2021), Mittäterschaft durch Unterlassen (Edition 2021). Genau an dieser Frage scheiden sich die Geister. Ferner liege keine Tatherrschaft vor, der Hinzukommende könne das Geschehen nicht steuernd lenkend in den Händen halten, wenn dieses bereits abgeschlossen sei. 2 StGB führt, ist umstritten und ein Standardproblem bei der Prüfung der Mittäterschaft. starkes Eigeninteresse … Schmidt, Strafrecht Allgemeiner Teil, 22., völlig überarbeitete und aktualisierte Neuauflage 2022, 2021, Buch, Fachbuch, 978-3-86651-241-2. Strafrecht Delikte gegen das Vermögen, Bitte um kleinen Anstupser.

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